Für Ihren ersten Besuch in unserer Praxis nehmen wir uns besonders viel Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse und gesundheitlichen Herausforderungen umfassend zu verstehen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie um Folgendes:
Ein Kassenrezept muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.
Unsere Praxis in Münster Gievenbeck arbeitet nach dem Prinzip einer reinen Terminpraxis. Das bedeutet, wir vereinbaren mit Ihnen feste, individuelle Behandlungstermine. Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert.
Bitte beachten Sie, dass Terminabsagen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen müssen. Bei versäumten oder zu kurzfristig abgesagten Terminen haben wir meist keine Möglichkeit, die reservierte Zeit an andere Patienten zu vergeben. Dies führt zu erheblichen Kosten für unsere Praxis.
Im Falle von nicht wahrgenommenen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagten Terminen, die wir nicht neu belegen können, sind wir leider gezwungen, Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung privat in Rechnung zu stellen.
Dies geschieht aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB), unabhängig vom Grund der Absage.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein versäumter Termin selbstverständlich innerhalb der von Ihrer Krankenkasse gesetzten Frist nachgeholt werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Diese Regelung hilft uns, allen unseren Patienten in der Physiotherapie Praxis Dengiz in Münster Gievenbeck die bestmögliche Versorgung und Terminverfügbarkeit zu gewährleisten.
Haben Sie Fragen zu unserer Terminpolitik? Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und die bestmögliche physiotherapeutische Behandlung zu bieten.
Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie nach § 32 SGB V mit 10 % zuzahlungspflichtig.
Ebenfalls fällt laut § 61 SGB V eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung an.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.